Liebe Gartenfreunde,
leider kommt es in letzter Zeit öfters zu einem Pächterwechsel, hier einige Informationen:
"Kleingärtner gesucht"
» So müsste eigentlich die Suchanzeige für einen Nachpächter heißen.
Statt dessen liest man in Tageszeitungen häufig: „Laube zu verkaufen“ oder
„Garten zu verkaufen“.
» Der Garten ist jedoch nicht zu verkaufen, sondern zu verpachten, und
dies nur über die Kleingärtnerorganisation (je nach Organisation über den
Verein oder den Stadt-, Kreis-, Regional- oder Bezirksverband). Die Laube
selbst kann zwar verkauft werden, ist wirtschaftlich jedoch wertlos, wenn sie
nicht auf der Gartenparzelle verbleiben kann und mit dem Ankauf nicht die
Gartennutzung verbunden ist.
Dazu muss zwingend ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.
» Dieser Pächterwechsel ist immer über den Verein/Verband vorzunehmen.
Den ausscheidenden Pächter interessiert vielleicht vorrangig eine schnelle
Weitergabe des Gartens und ein guter Verkaufserlös für seine Laube. Der
Vereinsvorstand muss aber weiter denken. Er hat Sorge dafür zu tragen,
dass ein neuer Gartenfreund in die Anlage kommt, der gärtnerisch arbeiten
und sich in die Gemeinschaft integrieren will. Dem Vorstand obliegt die
Verantwortung für die Gartenanlage, die ordnungsgemäße Abwicklung der
Pachtverhältnisse und die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung.
» Bei Wechsel des Pächters wird der Garten aufgrund einer Gartenbegehung
bewertet. Auf dieser Bewertung beruht die Obergrenze für die Ablösesumme,
die der Nachpächter zu entrichten hat. Gleichzeitig ist es die letzte
Möglichkeit für den Verein, die Entfernung unzulässiger Baulichkeiten und
Bepflanzungen von demjenigen zu verlangen, von dem sie verursacht wurden
– dem ausscheidenden Pächter. Dies ist ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme
bei Beendigung eines Mitverhältnisses. Unterlässt der Vorstand
diese Kontrolle, müssen letztendlich der Verein und damit alle Mitglieder für
den Rückbau zahlen.
» Es ist ein Zeichen guter Vorstandsarbeit zum Wohle des Miteinanders in
der Kleingartenanlage, wenn der Vorstand die Abwicklung des Pachtverhältnisses
und die Auswahl des neuen Bewerbers sorgfältig vornimmt.
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Adela Wynter (Mittwoch, 08 Februar 2017 00:09)
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