Der Landesverband empfiehlt, sich diesem Thema unvoreingenommen zu stellen.
In der Vergangenheit zeigte sich vermehrt, dass das Füttern von streunenden Katzen Unfrieden in die Kleingartenanlagen tragen kann.
Es wäre falsch, dieses Thema nicht aufzuzeigen.
Der Ausgangspunkt ist doch folgender:
Irgendwann ist der Stubentiger Frauchen oder Herrchen lästig geworden und wurde kurzerhand vor die Tür gesetzt. Ein Schicksal, dass sich jährlich in Größenordnungen wiederholt.
Auf Nahrungssuche durchstreifen sie Wohnsiedlungen, Parks aber auch unsere Kleingartenanlagen. Und immer wieder finden sich Tierfreunde, die ihr Herz für diese schleichenden Freibeuter entdecken und ihnen die tägliche Mahlzeit spendieren.
Fachleute sprechen jedoch davon, dass dies einen empfindlichen Eingriff in das ökologische Gleichgewicht darstellt.
Viele Tierfreunde glauben, die Katzen litten Not und bräuchten unsere Hilfe. Das ist, wie bei allen wildlebenden Tieren, nicht der Fall. Die Katzen breiten sich nur dort aus, wo sie geeignete Lebensumstände und genügend Nahrung finden. Als Raubtiere haben Katzen daher ein sehr großes Revier. Wenn wir nun aus falsch verstandener Tierliebe die Katzen füttern, so verzerren wir die natürlichen Verhältnisse. Ihre Reviere werden sehr klein, und die Zahl der Katzen nimmt unnatürlich zu. Besonders in Kleingartenanlagen, die für viele Tierarten eine der wenigen Rückzugsmöglichkeiten in der Großstand sind, kann die sprunghafte Vermehrung der Katzen durch gut gemeinte Fütterungen bedrohliche Konsequenzen haben. Unter idealen Lebensbedingungen sind Katzen nämlich sehr fruchtbar. Katzen sind geschickte Jäger, die nicht nur Mäuse, sondern auch Vögel und Reptilien, wie die seltenen Zauneidechsen oder Kahmmolche, fangen und töten. Zahlreiche bodennah brütende Vögel, wie Nachtigall, Rotkehlchen oder Zilpzalp, werden durch streunende Katzen verdrängt. Vor allem Jungvögel, die gerade aus dem Nest geflogen und als Ästlinge oft noch nicht voll flugfähig sind, fallen ihnen zum Opfer. Denn ganz gleich, wie gut wir die Katzen füttern, ihren Jagdtrieb beseitigen wir dadurch nicht.
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab folgendes Ergebnis:
Freilaufende Katzen in Gartenanlagen werden überwiegend von Gartenfreunden versorgt. Durch dieses regelmäßige Füttern und Tränken gewöhnen sie die Katzen an sich, sie erlangen dadurch die
tatsächliche Gewalt über die Tiere und sind damit nach Bürgerlichem Gesetzbuch Besitzer der Katzen. In dieser Verantwortlichkeit sind diese Personen zuständig für das Wohlergehen ihrer Katzen,
besonders auch im Winter.
Hierzu gehört auch die Betreuung der Welpen dieser Katzen.
Deshalb sind die Regelungen der Gartenordnung zur Tierhaltung wohl durchdacht und auch im Sinne der Kleingärtner. Sollten in einer Gartenanlage durch streunende Katzen Probleme entstehen, wird empfohlen, mit dem örtlichen Tierschutzverein und dem zuständigen Veterinäramt eine Lösung zu suchen.
Es sei jedoch auch der Hinweis erlaubt, dass ein Mitbringen von Hauskatzen, die innerhalb der Parzelle tagsüber den Eigentümer begleiten und auch auf der Parzelle verwahrt und wieder mit nach Hause genommen werden, keine Tierhaltung darstellt. Deshalb ist eine Ausgewogenheit bei einer Entscheidungsfindung angemahnt.
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